IFL Mitteilung: Seitenwände erneuern

Bei der schadenbedingten Erneuerung der hinteren Seitenwände (Teilersatz- oder komplett) bei einem Audi Q3 (ab BJ 6/2018) ist immer auch ein Teilersatz bzw. ein kompletter Ersatz der Verstärkung/Träger des Heckabschlussbleches notwendig (je nach Schadenbild).

Zu den Fahrzeugmodell Audi Q3 (ab BJ 6/2018) macht die IFL darauf aufmerksam, dass bei der schadenbedingten Erneuerung der hinteren Seitenwände (Teilersatz- oder komplett) immer auch ein Teilersatz bzw. ein kompletter Ersatz der Verstärkung/Träger des Heckabschlussbleches notwendig ist (je nach Schadenbild).

Technischer Hintergrund ist, dass der Abschlussträger des Heckabschlussbleches konstruktionsbedingt über der Seitenwand liegt und dort verschweißt ist (siehe nachfolgende Bilder). Somit kann die Seitenwand in diesem Bereich nicht fachgerecht abgelöst werden. Dazu ist es erforderlich, einen Teilbereich der Verstärkung/Träger des Heckabschlussbleches zu entfernen.

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