Strompreispaket ab 2024

Am 9. November hat die Bundesregierung ein Strompreispaket für Unternehmen des produzierenden Gewerbes beschlossen. Niedrigere Stromsteuer für Betriebe des produzierenden Gewerbes, aber keine Fahrzeuglackierbetriebe.

Die Beschlüsse vom 9. November betreffen vor allem die Senkung der Stromsteuer. Ab 2024 soll die Stromsteuer für alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auf 0,05 Cent/kWh europäischer Mindestsatz sinken (aktuell 1,54 Cent/kWh). Ob ein Betrieb in den Genuss der Reduzierung kommt, entscheidet sich nach der sog. 'Klassifizierung der Wirtschaftszweige' in der Fassung von 2003 (§ 2 Nr. 3 StromStG). Darin sind Unternehmen nach Schlüsselzahlen (WZ) geordnet - das Produzierende Gewerbe ist in den WZ-Schlüsseln 10 bis 45 zusammengefasst (Letztere für Maler-/Lackierer).

• Abschnitt C (Bergbau und Gewinnung von Steine und Erden)
• Abschnitt D (Verarbeitendes Gewerbe)
• Abschnitt E (Energie- und Wasserversorgung)
Abschnitt F (Baugewerbe) → Maler- und Lackierbetriebe

Trotzdem entscheidet der Einzelfall über die Zuordnung. Dafür wird die Wirtschaftszweignummer aus der Gewerbeanmeldung oder bei Veränderungen des Tätigkeitsschwerpunktes genutzt.

Fahrzeuglackier- und Karosseriebetriebe sind bspw. in Gruppe 34 oder 50 erfasst, fallen also nicht unter die Senkung.

Die Reduzierung soll zunächst für 2024 und 2025 gelten und für weitere drei Jahre, wenn eine Gegenfinanzierung für 2026 bis 2028 im Bundeshaushalt möglich ist. Nur für 90 der besonders energieintensiven Unternehmen sind weitere Maßnahmen geplant.

Man kann das 'Strompreispaket' positiv bewerten, dennoch ist die Beschränkung auf das Produzierende Gewerbe unzureichend, weil es eben gerade viele energieintensive Gewerke - wie bspw. das Fahrzeuglackier- und das Kfz-Handwerk - ausschließt. Der ZDH will auf eine Nachbesserung drängen.

Dazu erklärt Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): „Das Strompreispaket der Bundesregierung geht in die richtige Richtung. Das Maßnahmenpaket greift wichtige Forderungen des Handwerks zur Entlastung bei den Stromkosten auf, etwa die Senkung der Stromsteuer und die Stabilisierung der Netzentgelte. Allerdings fallen wichtige energieintensive Branchen aus dem Handwerk abermals durch das Raster, da sie formal nicht zum produzierenden Gewerbe gehören – etwa Textilreinigungen oder Betriebe des Kfz-Handwerks. Eine Entlastung ist aber für alle energieintensiven Betriebe dringend notwendig, um eine drohende Existenzgefährdung abzuwenden. Hier sollte die Bundesregierung das Entlastungspaket noch einmal nachschärfen, um das energieintensive Handwerk nachhaltig zu stärken und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.“