Blitzer-Apps jetzt auch für Beifahrer verboten
Viele Autofahrer nutzen Blitzer-Apps, um Strafen zu umgehen, obwohl diese in Deutschland verboten sind. In einem neuen Urteil wurde entschieden, dass auch andere Fahrzeuginsassen während der Fahrt keine Blitzer-App nutzen dürfen.
![](/assets/components/phpthumbof/cache/Recht_01_2023_3.f02568a0bd3d03f369ddc8c1d90b57b0.jpg)
Eins
steht fest: Niemand wird gerne geblitzt. Genau aus diesem Grund nutzen
viele Autofahrer sogenannte Blitzer-Apps, um Strafen zu umgehen, obwohl
diese in Deutschland verboten sind. Geregelt ist das im Paragraf 23
Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung. Autofahrer begehen mit der
Verwendung einer solchen App eine Ordnungswidrigkeit und müssen bei
einer Kontrolle mit hohen Geldstrafen und einem Punkt in Flensburg
rechnen.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Lage jetzt nochmal deutlich
verschärft und in einem neuen Urteil vom 16. Februar 2023 entschieden,
dass auch die anderen Fahrzeuginsassen während der Fahrt keine
Blitzer-App auf dem Handy mehr nutzen dürfen, sofern der Fahrer Kenntnis
davon hat. Genau das fiel bisher noch in eine Art Grauzone.
Grund für diese strikte Änderung ist das Verfahren gegen einen
64-jährigen Autofahrer aus Heidelberg, gegen den im Oktober 2022 ein
Bußgeld in Höhe von 100 Euro verhängt wurde. Der Mann sei mit deutlich
überhöhter Geschwindigkeit gefahren und hatte dabei das Handy der
Beifahrerin mit einer geöffneten Blitzer-App auf der Mittelkonsole
seines Wagens liegen. Der Fahrer reichte daraufhin Klage ein, kassierte
nun vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe allerdings die Niederlage.
Alternativen zu Blitzer-Apps
Doch welche Möglichkeiten gibt es, sich vor oder während der Fahrt über
Blitzer zu informieren? Zum einen kündigt die örtliche Polizei
Geschwindigkeitskontrollen häufig vorher an. An diesen Tagen gilt dann
besondere Vorsicht. Zum anderen sind Radiomeldungen, die auf Radarfallen
aufmerksam machen, weiterhin erlaubt. Außerdem besteht die Möglichkeit,
vor der Fahrt die Strecke in einer Blitzer-App auf Gefahrenstellen zu
kontrollieren – das ist legal. Die jeweiligen Standorte müssen sich dann
jedoch gemerkt werden.