Neue Führerscheinrichtlinie des Europäischen Parlaments

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die Annahme des Verhandlungsmandats zur Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie, die das Europäische Parlament heute angenommen hat.

„Der ZDK hat sich klar gegen diese Form der Bevormundung der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesprochen. Zum Glück haben sich diese Ideen nicht durchgesetzt.“
Dr. Kurt-Christian Scheel
ZDK-Hauptgeschäftsführer

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die Annahme des Verhandlungsmandats zur Überarbeitung der Führerscheinrichtlinie, die das Europäische Parlament heute angenommen hat. Die neue Richtlinie schafft jetzt ausgewogenere Regelungen für alle Verkehrsteilnehmer. Das ist positiv, denn die Berichterstatterin hatte unter anderem vorgeschlagen, dass die Fahrerlaubnis zunächst nur für Fahrzeuge unter zwei Tonnen Gesamtgewicht erteilt werden soll und jeder Autofahrende über 70 Jahre alle fünf Jahre seine Fahrtauglichkeit überprüfen lassen muss. Das hatte für große Unruhe gesorgt.

„Der ZDK hat sich klar gegen diese Form der Bevormundung der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgesprochen. Zum Glück haben sich diese Ideen nicht durchgesetzt“, so ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel.

Die Führerscheinrichtlinie dient als Grundlage für Mobilität im europäischen Binnenmarkt und regelt die grundlegenden Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Führerscheindokumenten zwischen den Mitgliedsstaaten.

„Mit der überarbeiteten Richtlinie haben Mitgliedsstaaten nun die Möglichkeit, den Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse C im Rahmen einer Inspektion oder einer Probefahrt auch das Führen von Fahrzeugen der Klassen D und D1 zu gestatten. Diese Maßnahme verbessert die Effizienz von Inspektionen und Probefahrten und gewährleistet gleichzeitig die Sicherheit im Straßenverkehr“, so Scheel.

Der überarbeitete Text lässt Spielraum für nationale Eigenheiten, wie etwa die Möglichkeit des Führerscheinerwerbs ab 17 Jahren. Er enthält außerdem keine unverhältnismäßig diskriminierenden Regeln für Fahranfänger oder ältere Verkehrsteilnehmer.

Im Rahmen der geplanten Novellierung der Führerscheinrichtlinie hat das Europäische Parlament auch einer Erweiterung des B-Führerscheins auf 4,25 Tonnen unter anderem für Reisemobile zugestimmt. Die deutsche Caravaning-Industrie begrüßt diese Entscheidung. Eine Erweiterung auf 4,25 Tonnen bietet die Chance, nachhaltiges und familienfreundliches Reisen mit dem Reisemobil für Millionen von Menschen auch in Zukunft zugänglich zu machen. Die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichts auf 4,25 Tonnen für den B-Führerschein soll für Reisemobile und Krankenwagen gelten, und dies unabhängig von der Art des Antriebs. Für andere Fahrzeugtypen ist die Erhöhung des Gesamtgewichts an die Verwendung eines alternativen Antriebs gebunden.

Die Annahme der überarbeiteten Führerscheinrichtlinie durch das EU-Parlament macht das Engagement der Europäischen Union für eine moderne und ausgewogene Verkehrspolitik deutlich. Sie schafft eine harmonisierte Regelung, die unterschiedliche Voraussetzungen in den Mitgliedsstaaten berücksichtigt und die Bedürfnisse aller Verkehrsteilnehmer mit einbezieht. Die Trilogverhandlungen mit dem Rat werden erst nach der Europawahl beginnen.

Die genauen Rahmenbedingungen der Führerscheinerweiterung werden im Trilog zwischen Kommission, Rat und Parlament nach den Neuwahlen zum Europaparlament (6. bis 9. Juni 2024) ausgehandelt.