Entbürokratisierungsturbo mit Fehlzündungen

Das Bundeskabinett will umfassende Entlastungen für Unternehmen und Bürger auf den Weg bringen – doch von dem angekündigten Entbürokratisierungsturbo wird das deutsche Kfz-Gewerbe kaum profitieren, warnt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe.

„Mit unserem Fünf-Punkte-Plan lässt sich mit minimalem Aufwand in kürzester Zeit eine maximale Wirkung erzielen – eine echte Entlastung für das Kfz- und Karosseriehandwerk statt leerer Ankündigungen.“
Thomas Peckruhn
ZDK-Präsident

Von den angekündigten Schnellmaßnahmen der Bundesregierung – von Standardanpassungen über den Abbau von Berichtspflichten bis hin zu Digitalisierungsinitiativen – bleibt das Kfz-Gewerbe außen vor. „Die Bundesregierung feiert sich als Entlastungskabinett. Tatsächlich aber greift sie nur punktuell ein und lässt ganze Branchen im Regen stehen“, kritisiert ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Von echter Entlastung kann keine Rede sein, wenn große Teile der mittelständischen Wirtschaft leer ausgehen.“

Fakt ist: Die Bürokratieentlastung muss mehr enthalten, als nur die Verpflichtung einen Arbeitssicherheitsbeauftragten erst mit mehr als 50 Beschäftigten zu bestellen. Die mittelständische Wirtschaft kennt über zwanzig Beauftragten-Funktionen, die kritisch hinterfragt werden müssen. Auf den Prüfstand gehören z. B. die Leiterbeauftragten, Abfallbeauftragten, Geldwäschebeauftragten, Emissionsschutzbeauftragten, Asbestsachkundigen, Abscheidesachkundigen und Entsorgungsverantwortlichen.

„Diese Vielzahl an Funktionen zeugt vor allem von dem Wunsch des Staates nach Gängelung seiner Betriebe. Im Grunde müssen die Betriebsinhaber selbst entscheiden können, wie sie die gesetzlichen Vorschriften umsetzen wollen. Sie brauchen keine polizeiähnliche Ordnungsinstanz im eigenen Haus. Als Autofahrer habe ich auch keinen Streifenpolizisten auf dem Beifahrersitz, der aufpasst, ob ich alle Verkehrsregeln beachte“, so Peckruhn weiter.

Auch bei der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung (EnVKV) wartet die Branche weiter auf eine praxisnahe Lösung. „Wir brauchen endlich eine rechtssichere und bürokratiearme Regelung im Zuge der nationalen Umsetzung der Öko-Design-Verordnung“, fordert Peckruhn.

Unter dem Motto „Der Kfz-Meister wird in der Werkstatt gebraucht und nicht am Schreibtisch“ hat der ZDK bereits im vergangenen Jahr konkrete Vorschläge für ein Sofortprogramm zur Entlastung der rund 40.000 mittelständischen Kfz-Betriebe vorgelegt, die nach wie vor aktuell sind.

1. Keine Doppelprüfung (Eichung und Kalibrierung)
Fortsetzung der Reform der Mess- und Eichverordnung (MessEV) durch Anpassung des § 2 i.V.m der Anlage 1 zur MessEV. Analog zu den Abgas-Messgeräten sollten eichpflichtige Messgeräte, wie beispielsweise Manometer, nicht mehr der Eichpflicht unterliegen, wenn sie im Rahmen der technischen Fahrzeugüberwachung eingesetzt und kalibriert werden. Dadurch ließen sich bei 500.000 jährlich durchgeführten Sicherheitsprüfungen im Kfz-Gewerbe rund 2,1 Millionen Euro einsparen.
2. PKW-Energieverbrauchskennzeichenverordnung (EnVKV) praxisnäher gestalten
Die europäischen und nationalen Regelungen bezüglich der Unternehmenswerbung müssen wesentlich entschärft und praxisnaher gestaltet werden. Bereits heute ist eine verbraucherorientierte Produktwerbung für die Kfz-Betriebe, beispielsweise durch die jüngst aktualisierte PKW-EnVKV, kaum noch möglich, ohne sich gleichzeitig einer Abmahngefahr auszusetzen.
3. Flexibilisierung der Arbeitszeit
Eine Änderung des §3 Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) hätte weitreichende positive Auswirkungen auf den Arbeitsalltag in den Betrieben, der immer mehr Flexibilität erfordert. Gerade Kfz-Unternehmen mit Abschlepp- und Notfalldiensten geraten angesichts der aktuellen Gesetzgebung immer wieder an ihre Grenzen, da viele dieser Aktivitäten häufig außerhalb der betrieblichen Öffnungszeiten anfallen und die begrenzten Mitarbeiterkapazitäten erst mit großer Zeitverzögerung eingesetzt werden können.
4. Verbesserungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
§5 Abs. 2 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) muss insofern angepasst werden, dass die Unterlagen über ausländische Ausbildungs- und Befähigungsnachweise auch in englischer Sprache eingereicht werden können. Dies beschleunigt die Antragstellung, spart etwaige Übersetzungskosten und fördert die Erwerbsmigration.
5. Geldwäscheprävention
Die aktuell notwendige Doppelerfassung von Unternehmensdaten sowohl im Transparenz- als auch im Handelsregister könnte durch eine staatlicherseits vorgenommene Spiegelung der Register und einen öffentlichen Glauben bezüglich des Tranzparenzregisters vermieden werden. Dadurch ließen sich auch fehleranfällige Eintragungen verhindern

„Mit unserem Fünf-Punkte-Plan lässt sich mit minimalem Aufwand in kürzester Zeit eine maximale Wirkung erzielen – eine echte Entlastung für das Kfz- und Karosseriehandwerk statt leerer Ankündigungen“, so Peckruhn.