Arbeiten an PKW-Klimaanlagen
Bereits seit Jahren sind alle Mitarbeiter der Karosserie-Fachbetriebe dazu verpflichtet eine Sachkundeschulung zu absolvieren, wenn Sie an PKW-Klimaanlagen arbeiten möchten. Bisher war diese Schulung einmalig zu absolvieren.

Mit Inkrafttreten der neuen F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 werden hierzu neue Bestimmungen eingeführt. Die Unternehmenszertifikate nach der alten F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 behalten ihre Gültigkeit. Gleiches gilt für bestehende Sachkundebescheinigungen der Mitarbeiter, jedoch nur bis zum Stichtag 12. März 2029. Nach diesem Zeitpunkt müssen die Mitarbeiter eine Nachschulung nach der aktuellen F-Gas-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 durchlaufen, um auch nach diesem Termin weiter an PKW-Klimaanlagen arbeiten zu dürfen.
Aktuell gilt:
• Sachkundebescheinigungen nach
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 verlieren ab dem 13. März 2029 ihre
Gültigkeit. Personen mit alten Sachkundebescheinigungen dürfen bis zu
diesem Datum alle Arbeiten durchführen – danach muss eine
Auffrischungsschulung erfolgen.
• Neue Schulungen müssen den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 entsprechen.
•
Neue Sachkundebescheinigungen können ab sofort ausgestellt werden, wenn
Mindestanforderungen der kommenden Durchführungsverordnung (EU) Nr.
2024/573 erfüllt werden.
• Sachkundebescheinigungen nach Verordnung
(EU) Nr. 2024/573 müssen eine Kennzeichnung der Bescheinigungsart (A, B
oder C) aufweisen. Für Sachkundenachweise für Kfz-Klimaanlagen, ist dies
die Bescheinigungsart A.
• Nach Verordnung (EU) Nr. 2024/573 ist
eine Auffrischungsschulung nach 7 Jahren verpflichtend. Die Gültigkeit
der Sachkundebescheinigung muss daher auf dem Zertifikat vermerkt sein.
Nach Rücksprache mit der TAK (Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe GmbH) erfüllen alle die Sachkundebescheinigungen, die im vergangenen Jahr ausgestellt wurden, durch eine Anpassung im letzten Jahr, bereits die neuen Anforderungen. Die Auffrischungsschulungen befinden sich in Vorbereitung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte in der ZKF-Geschäftsstelle an Michael Zierau.