Reparatur mit Gebrauchtteilen
Auf dem diesjährigen Verkehrsgerichtstag hielt Dr. Christian Sahr, Geschäft5sführer des AZT, ein Referat über das Potenzial beim Einsatz von Gebrauchtteilen in der Fahrzeugreparatur („Green Parts“) sowie den Stand der Umsetzung und die Herausforderungen im Markt aus technischer Sicht.
Die Verwendung von gebrauchten Ersatzteilen bei der Reparatur eines Unfallschadens ist in der Praxis bislang kein Standard, obwohl Nachhaltigkeitsaspekte und Kosteneffizienz das eigentlich nahelegen. In der Kasko- wie in der Kfz-Haftpflichtversicherung werden grundsätzlich Neuteile verwendet. Bereits der 37. Deutsche Verkehrsgerichtstag hatte 1999 den Einsatz von gebrauchten Ersatzteilen aus ökologischen wie ökonomischen Gründen befürwortet, getan hat sich seitdem aber nicht viel. Nun gibt es erneut Ansätze von Versicherern, zur „zeitwertgerechten“ Reparatur umzusteuern.
Diskutiert werden deshalb die Voraussetzungen und Hindernisse für den verstärkten Einsatz geprüfter Gebrauchtteile bei Unfallreparaturen. Im Fokus stehen rechtliche und praktische Fragen zur Schadenregulierung in der Kasko- und Haftpflichtversicherung insbesondere:
• Lässt sich eine nachhaltige Reparaturpraxis rechts- und versicherungssicher gestalten? Wenn ja, wie?
• Wie kann der Markt die Gleichwertigkeit gebrauchter Ersatzteile gewährleisten? Wo funktioniert die Nutzung und Beschaffung von Ersatzteilen aus dem Gebrauchtteilemarkt bereits, wo bestehen noch Probleme oder Stolpersteine? Welche Gebrauchtteile kommen primär infrage und welche scheiden aus?
• Welche Regelungen gelten für Garantie und Gewährleistung, und wie werden die Rechte von Verbraucherinnen und Verbraucher gewahrt?
Allein in Deutschland könnten jährlich über 420.000 Tonnen CO₂ vermieden werden, wenn verwertbare Teile aus Totalschäden systematisch wiederverwendet werden würden. Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass die Integration von Gebrauchtteilen erfolgreich sein kann. Neben hilfreichen gesetzlichen Vorgaben ist es vor allem der Wille zur nachhaltigen Reparatur. Die EU-Altfahrzeugverordnung wird die Vermarktung von Totalschäden zusätzlich beeinflussen und die Kreislaufwirtschaft fördern.
Die Arbeitsgruppe „Alternative OEM-Ersatzteile“ der Deutschen Kommission für Lack und Karosserieinstandsetzung (DeKoLaKa) arbeitet an einem Merkblatt, das daten- und faktenbasierte Empfehlungen für die Etablierung eines funktionierenden Marktes für Gebrauchtteile geben soll. Ziel ist es, alle relevanten Aspekte – von der Teileauswahl über Qualitätskriterien bis hin zu Garantiebedingungen – transparent und praxisnah zu dokumentieren. Ein modularer Ansatz („Puzzlesteine“) strukturiert die Umsetzung. Hierzu gehören vor allem eine Positivliste geeigneter Bauteile, das Bauteilalter, Aspekte zu Garantie und Gewährleistung, die Integration in das Versicherungsprodukt, die FIN-Programmierung, Qualitätskriterien, der Anlieferzustand sowie die Definition von Zusatzaufwänden.
Zu den Herausforderungen zählen die Verfügbarkeit von Teilen, die Integration in Versicherungsprodukte, die Sensibilisierung von Kunden, die Abstimmung von wirtschaftlichen Anreizen und Werkstätten im Schadenfall und die Etablierung marktweiter Standards. Die Zusammenarbeit zwischen Versicherern, Werkstätten und Kundschaft ist dabei essenziell, um nachhaltige Reparaturen als Standard zu etablieren und die Vorteile für Umwelt und Wirtschaft zu realisieren.
Die Verwendung von Gebrauchtteilen ist ein wirkungsvolles Instrument zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im Kfz-Schadenmanagement. Die Umsetzung erfordert ein Zusammenspiel aus regulatorischen Rahmenbedingungen, technischen Standards und einer offenen Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Deutschland kann von internationalen Best Practices lernen und durch gezielte Maßnahmen einen nachhaltigen Wandel im Reparaturprozess vorantreiben.
Laden Sie sich hier die gesamte >Empfehlung des 64. Deutschen Verkehrsgerichtstags< herunter.
