Stellungnahme: Richtlinie zur Felgenaufbereitung
Die Veröffentlichung der neuen Richtlinie zur Aufbereitung von Leichtmetallrädern für Personenkraftwagen verunsichert den Markt. Vor allem Betriebe, die bisher maschinelle Verfahren zur Aufbereitung von Alufelgen nutzen.

Der Markt ist wegen der neuen Richtlinie zur maschinellen Felgenaufbereitung verunsichert. Was wir vorab richtigstellen müssen ist, dass die Felgenaufbereitung durch die aktualisierte Richtlinie in keiner Weise verboten wurde wie in dem ein oder anderen Artikel und Infoschreiben renommierter Verbände zu lesen ist. Entscheidend ist, dass der 1 mm Grenzwert nicht überschritten wird. Über 90 Prozent aller beschädigten Felgen sind weiterhin innerhalb der Grenzwerte und damit zulässig zur Aufbereitung von Bordsteinschäden und Korossion. Das trifft laut der Richtlinie auf lackierte und glanzgedrehte Felgen zu.
Den gesamten Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von FML Der Fahrzeug- und Metall-Lackierer