130-Prozent-Regel
Selbst wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall gerät, muss am Ende unter Umständen draufzahlen. Manchmal hilft aber ein cleverer Reparatur-Trick. Die 130-Prozent-Regel kann gut gepflegte Autos retten.
Angesichts der stark gestiegenen Reparaturkosten sorgt ein unverschuldeter Autounfall schnell für einen wirtschaftlichen Totalschaden. Dann nämlich, wenn Arbeiten plus Ersatzteile teurer wären als der aktuelle Fahrzeugwert. Die Versicherung speist die Opfer dann gerne mit dem Wiederbeschaffungswert ab.
Die sogenannte 130-Prozent-Regel macht unter Umständen trotzdem eine Reparatur möglich. Sie kann zum Zuge kommen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Autos um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen. Ist ein Fahrzeug 10.000 Euro wert, darf die Instandsetzung also bis zu 13.000 Euro kosten. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers muss diese Kosten dann in der Regel übernehmen.
Voraussetzung ist, dass die Reparatur fachgerecht und vollständig durchgeführt wird. Es müssen allerdings nicht zwingend teurer Original-Ersatzteile genutzt werden – auch Gebraucht- oder sogenannte Identteile sind erlaubt. Der Halter muss das Fahrzeug anschließend aber noch über eine gewisse Mindestdauer weiter nutzen, meist sechs Monate. Nützlich ist die 130-Prozent-Regel dadurch vor allem bei älteren, aber gut erhaltenen Fahrzeugen, deren Marktwert niedrig ist, deren Reparatur sich für den Besitzer aber trotzdem lohnt.
