Bundeskabinett billigt Recht auf Reparatur
Schaden für Autohandel, Autobesitzer und Umwelt - Lobbyarbeit wirkungslos.
Und wer nicht genau hinschaut, dem fällt auch nicht auf, dass zwischen den Zeilen steht, dass sowohl Gebrauchtwagen als auch Autohändler betroffen sind. Denn Letzteren wird wieder mal eine Haftung für Herstellerfehler zugeschoben, für die sie nicht verantwortlich sind und deren Entstehung sie nicht verhindern können. Offensichtlich scheint im Berliner Kabinett niemand die zahlreichen Veröffentlichungen der Automobilverbände gelesen oder verinnerlicht zu haben, in denen dieser wohl jetzt bevorstehende Missstand samt seiner schädlichen Folgen für Umwelt und Gebrauchtwagenpreise angeprangert wird. Denn „Autos sind keine Wegwerfartikel“ und werden sowieso schon immer so lange repariert, wie es möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Auch auf dem 19. Deutschen Autorechtstag wurde daher eindringlich darauf hingewiesen, welche fatalen Folgen es hätte, Autos ebenso wie Handys oder Toaster zu behandeln. Demzufolge formulierte man auch bei der hochkarätigen Veranstaltung auf dem Petersberg übereinstimmende Kritik: „Die Verlängerung des Autolebens schadet der Umwelt, denn die alten Stinker bleiben länger auf der Straße.“
Entgegen der Darstellung im Autohaus-Online-Newsletter hat der ZDK-Präsident nicht am gemeinsam von ADAC, BVfK und ZDK veranstalteten www.Autorechtstag.de teilgenommen und sich dementsprechend auch dort nicht geäußert. Der Präsident des Deutschen Autorechtstags und des Deutschen Verkehrsgerichtstags Prof. Dr. Ansgar Staudinger ergänzte insbesondere im Hinblick auf längere Gewährleistungsfristen im Reparaturfall kritisch: „Bei defekten Handys und Heizlüftern mögen die Anreize Wirkung entfalten. Dies lässt sich jedoch nicht auf Kraftfahrzeuge übertragen, da diese immer so lange repariert werden, wie es wirtschaftlich sinnvoll ist.“
Damit erleidet die Lobbyarbeit der Kfz-Branche bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr einen weiteren politischen Tiefschlag, denn auch die Ausgestaltung der E-Auto-Förderung benachteiligt den Kfz-Handel ebenso massiv, wie sämtliche privaten, wie auch gewerblichen Eigentümer gebrauchter Stromer durch die Begrenzung der Förderung auf Neuwagen herbe Wertverluste erleiden. Der BVfK mahnt die Branchenvertreter daher dringend zur Geschlossenheit. Es muss wieder mehr Miteinander statt Gegeneinander geben, denn im andauernden Streit werden Kräfte und Energie verbraucht, die man im Sinne der gemeinsamen Interessen bündeln müsste. „Es kann nicht sein, dass der wohl größten Gruppe mittelständischer Unternehmen in einer CDU/CSU-geführten Bundesregierung kein Gehör geschenkt wird! Der ZDK muss in seiner Führungsrolle gestärkt werden“, mahnt der BVfK- Präsident Ansgar Klein.
